Hintergrund: Video-DRM-Systeme allgemein
Anbieter von Video-Streaming haben die Wahl, den Zugang zu ihren Videos einzuschränken. Die Einschränkungen beziehen sich dabei wahlweise auf die Möglichkeiten zum
- Direkt-Download – das Video wird „als Originaldatei“ übertragen
- Aufnahme – das Video wird abgespielt, und dabei Bild-für-Bild bzw. Audiosample-für-Audiosample aufgenommen, um eine Aufnahme zu erstellen
Die Einschränkung wird vom Anbieter mittels DRM-Systemen vorgenommen. In der Praxis kommen drei Stufen zum Einsatz:
- Stufe 1: Unbeschränkt
– kein DRM-Einsatz -
sowohl Download als auch Aufnahme ist möglich
Dies wird z.b. von öffentlich-Rechtlichen Anbietern genutzt - Stufe 2: Aufnahme zulässig, Download nicht möglich
– DRM wie „widevine Software-Level“ –
während ein Direktdownload ausgeschlossen ist, ist eine Aufnahme möglich.
Dies wird von kommerziellen Musikstreaming-Anbietern und von Video-Streaming-Anbietern für mittlere Video-Auflösungen genutzt - Stufe 3: Aufnahme und Download nicht möglich
– DRM wie „widevine Hardware-Level“ –
schließt die Erstellung jeglicher Kopien aus.
Dies wird von kommerziellen Video-Streaming-Anbietern für höchste Auflösungen, z.b. 4k, genutzt
Audials hält sich selbstverständlich an diese Einschränkungen, und kann nur downloaden oder aufnehmen, sofern es der Video-Streaming-Anbieter durch seine Wahl des DRM gestattet hat.
Sonderfall Youtube
Youtube setzt KEIN übliches DRM-System wie "widevine" ein, um seine Inhalte vor download zu schützen. Daher ist es technisch möglich, auf Youtube-Dateien direkt zuzugreifen und sie downzuloaden – obwohl Youtube ein manchmal als „rolling cipher“ bezeichnetes Verfahren nutzt, bei dem die tatsächlichen Download-Adressen sich regelmäßig ändern.
Man könnte also vermuten, youtube gehört in o.g. Stufe 1).
Aber darüber hat sich ein rechtlicher Streit entzündet, ob bei youtube-downloads ein „wirksamer Schutz“ umgangen wird, was dann auch rechtlich nicht zulässig wäre. Die Presse berichtete darüber
- https://www.heise.de/news/Download-Tool-Musikindustrie-verklagt-Host-Provider-von-Youtube-DL-6328014.html
- https://www.heise.de/news/Landgericht-Hamburg-Uberspace-darf-Youtube-DL-nicht-laenger-hosten-8529311.html
- https://www.heise.de/news/OLG-Hamburg-Uberspace-haftet-wegen-Hosting-von-Youtube-DL-10179239.html
Youtube selbst hat sich zu der Frage nicht geäußert.
Im Ergebnis ist das Oberlandesgericht Hamburg zu dem Schluss gekommen, dass Youtube ein DRM-System einsetzt welches einen effektiven Schutz gegen direkte downloads darstellt.
Somit wäre youtube in o.g. Stufe 2) zu sehen.
Audials unterstützt keine Youtube-direkt-Downloads mehr
Daher hat auch Audials die Funktionalität, die freie Komponente "youtube-dl" zum direkten download von Youtube-Inhalten aufzurufen, entfernt.
Diese gerichtliche Entscheidung betrifft natürlich auch Youtube-Downloader-Tools anderer Hersteller – es ist nun evtl. nicht mehr zulässig, diese zu nutzen.
Aufnahme von Youtube-Inhalten ist in Audials weiterhin möglich
Unabhängig davon ist es jedoch möglich, Youtube-Inhalte abzuspielen und dabei aufzunehmen. Dabei wird nicht die Originaldatei von Youtube heruntergeladen, und dementsprechend nicht ein „Rolling Cipher Download-Schutz“ umgangen.
Diese Funktionalität ist weiterhin Teil von Audials!
So können Sie weiterhin Inhalte von Youtube als persönliche Privatkopie sichern.
Kommentare
10 Kommentare
Taking an existing function from LOCAL Installations is more than a questionable decision. This is a nogo for me and I personally won't buy any new versions!
Ich bin ebenfalls der Meinung, das diese Funktion nicht einfach mit einem Update entfernt werden durfte! Man sollte dem Anwender überlassen, welche Version er bevorzugt: den download über youtube-dl oder die Aufnahme! Man hätte das ja auch konfigurierbar machen können.
Das funktioniert so nicht, ohne weitere Ankündigung still und hinter meinem Rücken als zahlender Nutzer Funktionen zu entfernen! Ich habe die Software mit der Funktion aus der youtube-dl bezahlt und möchte nicht, dass ohne einen Hinweis auf meiner Ebene die Dinge geändert werden.
Ob das Gerichtsurteil im Hamburger youtube-dll Verfahren Bestand hat, ist ebenfalls nicht klar, denn der betreffende Fall wird offensichtlich von den Verfahrensbeklagten weiter verfolgt. Dabei gibt es sicherlich viel Unterstützung, denn die EFF hat mit einem Rechtsgutachten auch die entsprechende Github-Seite, die zunächst nach den unsäglichen Versuchen der Musikindustrie gesperrt war, wieder freigelegt. Was soll also bitte dieser vorauseilende Gehorsam mit der Entfernung der DL, noch dazu ohne Userinfos?
Leider musste ich feststellen, dass der "Ersatz" noch nicht einmal richtig funktioniert! Bei mir hat er bei allen Aufnahmen die ersten 2 Sekunden doppelt gespeichert! D.h. erst hört man 2 Sekunden den Anfang des Stückes, dann fängt es noch einmal an und spielt das ganze Stück durch. So ist die "Aufnahme" völlig unbrauchbar.
Die alte Version über youtube-dl hatte einwandfrei funktioniert.
Bitte unbedingt eine Beschreibung zukommen lassen, wie man zur alten Version zurückkehren kann. Ein einfaches Installieren der alten Version funktioniert leider nicht, da das Setup-Programm erkennt, dass bereits eine neuere Version vorhanden ist und abbricht. Ich hoffe doch, dass es irgendeinen Parameter gibt, der dieses Verhalten überschreibt! Der müsste dringend dokumentiert werden!
Das löschen der Download Version bei YouTube aufgrund einer vagen Feststellung eines Gerichtes ist unverschämt. Ich benutze die Version 2024 und habe diese genau wegen dieser Funktion erstanden. Da stellt sich die Frage, ob es rechtens ist ein ein Programm über ein Update unbrauchbar zu machen. Damit sollten Gerichte mal nachdenken. Damit ist Audials One für mich gestorben. Und haften tue ich ganz alleine, wenn ich die Downloadfunktion weiterhin benutzen würde. Ein Hinweis für den Nutzer hätte völlig ausgereicht.
Fazit : Audials - nein Danke
Seit Jahren nutze ich Audials. Der Direktdownload von Youtube ist ein Grund für das Erstehen der Bezahlversion. Das Einknicken vor vagen Gerichtsbeschlüssen und die mangelnde Kommunikation mit uns zahlenden Usern, wird wohl das Kaufen neuer Audials Software ausschließen.
Ich nutze seit 2007 Audials, das was Ihr mit den Kunden macht ist eine absolute frechheit.
Da das Gericht euch nicht dazu aufgefordert hat, diese Funktion zu entferrnen, handelt Ihr unrechtmäßig
Ihr müsst dann den Kunden zumindest einen Teil des Kaufpreises erstatten, den rechtlich ist das was Ihr hier gemacht habt, nicht rechtens, Ihr beklaut die Kunden, die für eine Funktion bezahlt haben, dann ist das Programm nicht mehr das was es war, denn Ihr habt es mit dieser Funktion angeboten und beworben, dann könnt und dürft Ihr diese Funktuin auch nicht durch ein Upodate ohne die Kunden zu Informieren entfernen.
Das neue Audials One 2025 ist eine vollkatastrofe, alle Titel die ich von Youtube heruntergeladen haben haben Ton aussetzter bis zu 20 Sekunden und das mehr fach im Titel. Das ist nicht zugebrauchen, da ich das Programm 2025 erst seit einem Tag habe, werde ich es zurückgeben. Für mich ist dann Audials erledigt. Sorry so geht das nicht.
Also.. derzeit habe ich keine Probleme mit der Aufnahme, also mit dem was sie gemacht haben. Aber stimme allen Anderen vorbehaltslos zu. Es ist eine Frechheit, sowas hinter dem Rücken der Nutzer mit einem Update OHNE Vorwarnung zu machen, obwohl es nicht mal offiziell gemacht wurde und unklar ist, ob dies Bestand hat und Audials nicht einmal dazu aufgefordert wurde, dies zu ändern. Das Aufnehmen von Songs auf YouTube ist für viele ein, wenn nicht DER Grund, warum man sich überhaupt für Audials entschieden hat. Ich werde die ganze Sache weiterhin im Auge behalten und alle meine noch dazukommenden Songs genaustens überprüfen und sollte ich auch nur bei EINEM irgendwas, auch nur den kleinsten Fehler bemerken, werde ich Audials nicht mehr unterstützen. Sowas geht gar nicht und schädigt die Kunden, die Nutzer, da man für das bezahlt hat und niemand will für etwas bezahlen, das so in der Art und Weise nicht mehr funktioniert, wie angepriesen. Ist rechtlich nicht rechtens und somit werden die Kunden, die Nutzer betrogen und hinterrücks um eine seit Jahren angebotene Funktion beklaut. Es sollte jedem selbst überlassen sein, ob man diese Funktion weiterhin nutzen will oder sich gehorsam dem System ergeben will, was ich persönlich sowieso für dumm finde, da sie eh alles verbieten wollen und für illegal befinden, was ihnen "schaden" könnte.. obwohl es dies nicht mal ansatzweise schadet und schlimm ist.. selbst grosse Stars in der Musikszene sagen, was daran schlimm sein soll, Songs von Plattformen wie YouTube runterzuladen.
Audials hat ohne Ankündigung oder Nachfrage die Funktionalität, die freie Komponente "youtube-dl" zum direkten Download von Youtube-Inhalten aufzurufen, entfernt.
Dies betrifft auch bereits installierte Software auf privaten Systemen.
Durch diesen Eingriff zur Entfernung einer wesentlichen Eigenschaft der Anwendung ist die 14 Tage Beschränkung zur Rückgabe der Lizenz hinfällig bzw. beginnt erneut zu dem Zeitpunkt, an dem sie den betroffenen Nutzern aufgefallen ist (hier 08.01.2025).
Ich habe die Erstattung des Kaufpreises beantragt, mal sehen was daraus wird.
oma667 Sehr interessant, über welchen Kanal hast du das gemacht - Mail oder gibt es hier ein Formblatt?
Wird mühselig, schätze ich. Kann mir vorstellen, dass zunächst mal die persönliche Erreichbarkeit der Macher sehr schwach ausgeprägt ist, s. diverse Erfahrungsberichte im Forum. Bitte halte uns mal auf dem Laufenden. Wenn es weitergeht, schließe ich mich gerne an, um etwas den öffentlichen Druck zu erhöhen.
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