Hintergrund: Video-DRM-Systeme allgemein
Anbieter von Video-Streaming haben die Wahl, den Zugang zu ihren Videos einzuschränken. Die Einschränkungen beziehen sich dabei wahlweise auf die Möglichkeiten zum
- Direkt-Download – das Video wird „als Originaldatei“ übertragen
- Aufnahme – das Video wird abgespielt, und dabei Bild-für-Bild bzw. Audiosample-für-Audiosample aufgenommen, um eine Aufnahme zu erstellen
Die Einschränkung wird vom Anbieter mittels DRM-Systemen vorgenommen. In der Praxis kommen drei Stufen zum Einsatz:
- Stufe 1: Unbeschränkt
– kein DRM-Einsatz -
sowohl Download als auch Aufnahme ist möglich
Dies wird z.b. von öffentlich-Rechtlichen Anbietern genutzt - Stufe 2: Aufnahme zulässig, Download nicht möglich
– DRM wie „widevine Software-Level“ –
während ein Direktdownload ausgeschlossen ist, ist eine Aufnahme möglich.
Dies wird von kommerziellen Musikstreaming-Anbietern und von Video-Streaming-Anbietern für mittlere Video-Auflösungen genutzt - Stufe 3: Aufnahme und Download nicht möglich
– DRM wie „widevine Hardware-Level“ –
schließt die Erstellung jeglicher Kopien aus.
Dies wird von kommerziellen Video-Streaming-Anbietern für höchste Auflösungen, z.b. 4k, genutzt
Audials hält sich selbstverständlich an diese Einschränkungen, und kann nur downloaden oder aufnehmen, sofern es der Video-Streaming-Anbieter durch seine Wahl des DRM gestattet hat.
Sonderfall Youtube
Youtube setzt KEIN übliches DRM-System wie "widevine" ein, um seine Inhalte vor download zu schützen. Daher ist es technisch möglich, auf Youtube-Dateien direkt zuzugreifen und sie downzuloaden – obwohl Youtube ein manchmal als „rolling cipher“ bezeichnetes Verfahren nutzt, bei dem die tatsächlichen Download-Adressen sich regelmäßig ändern.
Man könnte also vermuten, youtube gehört in o.g. Stufe 1).
Aber darüber hat sich ein rechtlicher Streit entzündet, ob bei youtube-downloads ein „wirksamer Schutz“ umgangen wird, was dann auch rechtlich nicht zulässig wäre. Die Presse berichtete darüber
- https://www.heise.de/news/Download-Tool-Musikindustrie-verklagt-Host-Provider-von-Youtube-DL-6328014.html
- https://www.heise.de/news/Landgericht-Hamburg-Uberspace-darf-Youtube-DL-nicht-laenger-hosten-8529311.html
- https://www.heise.de/news/OLG-Hamburg-Uberspace-haftet-wegen-Hosting-von-Youtube-DL-10179239.html
Youtube selbst hat sich zu der Frage nicht geäußert.
Im Ergebnis ist das Oberlandesgericht Hamburg zu dem Schluss gekommen, dass Youtube ein DRM-System einsetzt welches einen effektiven Schutz gegen direkte downloads darstellt.
Somit wäre youtube in o.g. Stufe 2) zu sehen.
Audials unterstützt keine Youtube-direkt-Downloads mehr
Daher hat auch Audials die Funktionalität, die freie Komponente "youtube-dl" zum direkten download von Youtube-Inhalten aufzurufen, entfernt.
Diese gerichtliche Entscheidung betrifft natürlich auch Youtube-Downloader-Tools anderer Hersteller – es ist nun evtl. nicht mehr zulässig, diese zu nutzen.
Aufnahme von Youtube-Inhalten ist in Audials weiterhin möglich
Unabhängig davon ist es jedoch möglich, Youtube-Inhalte abzuspielen und dabei aufzunehmen. Dabei wird nicht die Originaldatei von Youtube heruntergeladen, und dementsprechend nicht ein „Rolling Cipher Download-Schutz“ umgangen.
Diese Funktionalität ist weiterhin Teil von Audials!
So können Sie weiterhin Inhalte von Youtube als persönliche Privatkopie sichern.

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